Informationen zum (Wieder-) Eintritt in die Kirche

Sie sind aus der Kirche ausgetreten. Viele Gründe können Sie dazu veranlasst haben:

  • Sie sind enttäuscht oder verärgert über Gottes “Bodenpersonal”.
  • Der christliche Glaube ist Ihnen fremd geworden.
  • Sie haben den Kontakt zur Kirche verloren.
  • Sie wollen Kirchensteuer sparen.
  • Sie sehen für sich keinen Sinn in der Kirchenmitgliedschaft.

Doch die Dinge ändern sich.

  • Sie sind auf Ihrem Lebensweg weitergegangen.
  • Sie sind Gott und dem christlichen Glauben neu auf die Spur gekommen.
  • Sie wollen wieder in einer Gemeinschaft den Glauben leben und feiern.
  • Sie wollen ein kirchliches Amt übernehmen (z.B. Patenschaft) oder sich in der Kirche engagieren.
  • Sie haben erkannt, dass die Kirche für ihre Arbeit Ihre finanzielle Unterstützung dringend braucht.

Die Tür steht offen.
Treten Sie ein!

Wenn Sie Fragen haben zum Glauben oder zur Kirche, sind wir gerne zu einem Gespräch bereit.
Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin Ihrer Gemeinde einen Termin für ein Gespräch.

Was Sie wissen sollten:

Der Schritt in die Kirche ist unbürokratisch und an keine Bedingungen geknüpft. Der Wiedereintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Es erwartet Sie keine “Glaubensprüfung”. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist, damit Sie Ihre Entscheidung gut überlegt treffen.

Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein vorbereitendes Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin, das Ausfüllen des Formulars “Anmeldung zur Aufnahme/Wiederaufnahme”.

Die Aufnahme erfolgt dann durch die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl. Wenn Sie es gerne möchten, kann in diesem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.

An Unterlagen benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis, wenn sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind
  • die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung)
  • möglichst auch die Taufurkunde

Bei einem Kircheneintritt werden sie nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft () angehört haben.

Wenn Sie vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe, dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Bitte melden Sie sich dazu in Ihrem örtlichen Pfarramt an.

Wenn Sie noch unsicher sind und wissen wollen, was Sie von einer Mitgliedschaft haben, dann lesen Sie doch der EKD. Dort ist zusammengestellt, wie Sie die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen und welche Angebote Ihnen direkt zugute kommen. Lassen Sie sich überzeugen! Wir freuen uns auf Sie.

Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

In die Kirche wiedereintreten? Wie geht das?

Sie waren aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder eintreten?

Sie können diesen Schritt bei einem Pfarrer/einer Pfarrerin oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle tun. Wenn Sie sich an einen Pfarrer/eine Pfarrerin gewandt haben, wird er/sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Diese Gespräche können beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben.

Ihre Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst gefeiert werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart vor zwei Mitgliedern des Kirchenvorstandes.

Übrigens: Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben.

Eigentlich gibt es also keine “Kündigung”, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine “zweite” Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.

(Nach: www.evangelisch.info)

Sie sind noch unsicher? Hier zwölf gute Gründe, in der Kirche zu sein

  1. Im christlichen Glauben bewahrt die Kirche eine Wahrheit, die Menschen sich nicht selber sagen können. Daraus ergeben sich Maßstäbe für ein verantwortungsbewusstes Leben.
  2. In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.
  3. Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod. Das stärkt auf geheimnisvolle Weise.
  4. In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.
  5. Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.
  6. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.
  7. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
  8. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernstgenommen und angenommen.
  9. In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes, menschliches Klima.
  10. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.
  11. Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.
  12. Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auch die weltweite christliche Gemeinschaft. Dazu kann jede und jeder beitragen

(Quelle: Amt für Öffentlichkeitsdienst der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, Broschüre “12 Gründe in der Kirche zu sein”, Bestellung über www.komm-webshop.de)